29.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/24
Klage, eingereicht am 15. Februar 2019 — Europäischer Rechnungshof/Pinxten
(Rechtssache C-130/19)
(2019/C 148/22)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Europäischer Rechnungshof (Prozessbevollmächtigte: C. Lesauvage, E. von Bardeleben und J. Vermer)
Beklagter: Karel Pinxten
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
festzustellen, dass Herr Pinxten den sich aus seinem Amt ergebenden Verpflichtungen gemäß den Art. 285 und 286 AEUV und den auf deren Grundlage erlassenen Regeln nicht mehr nachgekommen ist;
—
infolgedessen die in Art. 286 Abs. 6 AEUV vorgesehene Sanktion zu verhängen, deren Umfang in das Ermessen des Gerichtshofs gestellt wird;
—
Herrn Pinxten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Rechnungshof wirft Herrn Pinxten vor,
—
erstens Mittel des Rechnungshofs missbräuchlich genutzt zu haben, um Tätigkeiten zu finanzieren, die in keiner Verbindung zu oder unvereinbar mit seinen Aufgaben als Mitglied gewesen seien;
—
zweitens steuerliche Vorrechte missbräuchlich und rechtswidrig genutzt zu haben;
—
drittens gegenüber der Versicherung im Zusammenhang mit angeblichen Unfällen, in denen der ihm zur Verfügung gestellte Dienstwagen verwickelt gewesen sein soll, falsche Schadensmeldungen abgegeben zu haben;
—
viertens während seiner Amtszeit am Rechnungshof eine Geschäftsführungstätigkeit und eine intensive politische Tätigkeit in einer politischen Partei ausgeübt zu haben;
—
fünftens einen Interessenkonflikt herbeigeführt zu haben, indem er der für eine geprüfte Stelle Verantwortlichen eine Dienstleistung angeboten habe.
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