30.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/58
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 2019 — CE/Ausschuss der Regionen
(Rechtssache T-355/19 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)
(2019/C 328/67)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: CE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Antragsgegner: Ausschuss der Regionen (Prozessbevollmächtigte: J.C. Cañoto Argüelles, M. Esparrago Arzadun und S. Bachotet)
Gegenstand
Antrag gemäß Art. 278 und 279 AEUV zum einen auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 17. April 2019 zur Auflösung des Vertrags der Klägerin, hilfsweise des Schreibens des Ausschusses der Regionen vom 16. Mai 2019 betreffend die Bedingungen hinsichtlich der Kündigungsfrist, und zum anderen auf Erlass von einstweiligen Anordnungen in Bezug auf die Modalitäten der Kündigungsfrist
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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