30.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/59
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 2019 — Camerin/Kommission
(Rechtssache T-367/19 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Antrag auf einstweilige Anordnung - Fehlende Dringlichkeit)
(2019/C 328/68)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Laure Camerin (Bastia, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, T. S. Bohr und D. Milanowska)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 17. April 2019 in Bezug auf eine Pfändung des Ruhegehalts der Antragstellerin und auf den Erlass einstweiliger Anordnungen, mit denen sichergestellt wird, dass die pfändbaren Beträge das monatliche Grundgehalt eines Beamten der ersten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe AST 1 nicht übersteigen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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