28.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/16
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 1. Juli 2019 – Puigdemont i Casamajó und Comín i Oliveres/Parlament
(Rechtssache T-388/19 R)
(Antrag auf einstweilige Anordnungen - Europäisches Parlament - Prüfung der Mandate - Kein fumus boni juris)
(2019/C 363/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragsteller: Herr Puigdemont i Casamajó (Waterloo, Belgien) und Herr Comín i Oliveres (Waterloo) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Bekaert, B. Emmerson, G. Boye und S. Bekaert)
Antragsgegner: Europäisches Parlament
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV, gerichtet erstens auf Aussetzung der Durchführung verschiedener Entscheidungen des Europäischen Parlaments, die erlassen wurden, um die Antragsteller daran zu hindern, als gewählte Mitglieder ihre Mandate im Parlament wahrzunehmen, und zweitens darauf, das Parlament zu verpflichten, alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Erklärung über die Vorrechte und Befreiungen der Antragsteller, zu erlassen, um es ihnen zu ermöglichen, ab dem 2. Juli 2019 ihre Mandate im Parlament wahrzunehmen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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