28.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/17
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. September 2019 – Sophia Group/Parlament
(Rechtssache T-578/19 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungaufträge - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)
(2019/C 363/25)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Sophia Group (Saint-Josse-ten-Noode, Belgien), (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y. Schneider und C.-H. de la Vallée Poussin)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und S. Toliušis)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf den Erlass einstweiliger Anordnungen zur Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Parlaments vom 30. Juli 2019, mit dem das Los Nr. 1 des Dienstleistungsauftrags für den „Aufbau von Helpdesk“ (Ausschreibung 06A0010/2019/M011) an einen anderen Bieter vergeben wurde, sowie des mit diesem geschlossenen Vertrags
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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