25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/45
Klage, eingereicht am 7. Januar 2019 — Nowhere/EUIPO — Junguo Ye (APE TEES)
(Rechtssache T-12/19)
(2019/C 72/57)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Nowhere Co. Ltd (Tokyo, Japan) (Prozessbevollmächtigter: A. Norris, Barrister)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Junguo Ye (Elche, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke APE TEES — Anmeldung Nr. 14 319 578.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Oktober 2018 in der Sache R 2474/2017-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die angegriffene Marke hinsichtlich sämtlicher streitiger Waren zurückzuweisen;
—
hilfsweise, die Sache zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurückzuverweisen;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin durch die Beschwerde und das Widerspruchsverfahren entstanden sind.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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