25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/45
Klage, eingereicht am 10. Januar 2019 — Activos e Inversiones Monterroso/SRB
(Rechtssache T-16/19)
(2019/C 72/58)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Activos e Inversiones Monterroso, SL (Pantoja, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Rodríguez Bajón)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)
Anträge
Die Klägerin beantragt, ihre Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 31. Oktober 2018 im Rahmen dieses Verfahrens (Ares [2017] 6199530) entgegenzunehmen sowie nach Durchführung eines zweckdienlichen Gerichtsverfahrens durch Urteil den Beschluss vom 31. Oktober 2018 für nichtig zu erklären und ihren Anträgen stattzugeben, indem Zugang zu allen in der betreffenden Verwaltungsakte enthaltenen Dokumenten gewährt wird.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (1) geltend.
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Im vorliegenden Fall seien der Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die Währungs- oder Wirtschaftspolitik der Union oder eines Mitgliedstaats, der Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, der Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen, der Schutz des Zwecks von Untersuchungen oder der Widerspruch des Urhebers der Information als Ausnahmen von der Verbreitung von Dokumenten nicht anwendbar.
(1) ABl. 2001, L 145, S. 43.
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