18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/50
Klage, eingereicht am 15. Januar 2019 — AF/FRA
(Rechtssache T-31/19)
(2019/C 103/65)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: AF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und N. Flandin)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Beklagten vom 9. Mai 2018 aufzuheben, mit der eine Liste der für das Neueinstufungsverfahren 2017 in Frage kommenden und dafür vorgeschlagenen Bediensteten auf Zeit erstellt wurde, die seinen Namen nicht enthielt;
—
sofern erforderlich, die ihm am 5. Oktober 2018 zugegangene Entscheidung der Beklagten aufzuheben, mit der sie seinen Rechtsbehelf gegen ihre vorstehende Entscheidung zurückgewiesen hat;
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die Beklagte zum Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verurteilen;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf die drei folgenden Gründe gestützt:
1.
Verstoß gegen Art. 54 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB), gegen Anhang XIII Art. 30 des Beamtenstatuts und Art. 3 des Beschlusses des FRA-Exekutivausschusses Nr. 2016/01 zur Festlegung allgemeiner Durchführungsbestimmungen hinsichtlich Art. 54 BBSB.
2.
Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung gemäß Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
3.
Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.
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