11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/75
Klage, eingereicht am 18. Januar 2019 — PE Digital/EUIPO — Spark Networks Services (ElitePartner)
(Rechtssache T-36/19)
(2019/C 93/97)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: PE Digital GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard und J. Fuhrmann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Spark Networks Services GmbH (Berlin, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke ElitePartner — Unionsmarke Nr. 5 996 351
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Oktober 2018 in der Sache R 614/2017-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der streitgegenständlichen Unionsmarke der Nichtigkeitsgrund des Art. 59 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 nicht entgegensteht;
—
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin, der Beklagten sowie im Falle deren Streitbeitritts auch der anderen Beteiligten in dem Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 59 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verletzung von Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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