18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/55
Klage, eingereicht am 28. Januar 2019 — Casual Dreams/EUIPO — López Fernández (Dayaday)
(Rechtssache T-50/19)
(2019/C 103/72)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Casual Dreams, SLU (Manresa, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tarí Lázaro)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Miguel Ángel López Fernández (Fuensalida, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Dayaday — Anmeldung Nr. 13 243 563
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. November 2018 in der Sache R 2097/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer vom 16. November 2018 in der Sache R 2097/2018-5 teilweise aufzuheben, soweit damit die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des EUIPO Nr. B 2 469 545 vom 17. Dezember 2015 zurückgewiesen wurde;
—
die angefochtene Entscheidung auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung 2017/1001 teilweise aufzuheben, soweit diese die Zurückweisung des Widerspruchs und der Beschwerde für die Waren der Klassen 9, 16 und 24 bestätigt hat;
—
die Unionsmarkenanmeldung Nr. 13 243 563 des anderen Beteiligten für die folgenden Waren zurückzuweisen:
Klasse 9: „Optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren; Optische Verstärkungsgeräte; Optikerwaren; Optische Apparate und Instrumente; Optisches Glas; Wechselobjektive; Antireflexlinsen; Linsen aus Kunststoff; Ophthalmische Linsen; Optische Linsen; Objektive; Sonnenbrillen; Korrigierende Brillen und Kontaktlinsen; Sonnenbrillenetuis; Korrektionslinsen [Optik]; Ophthalmische Glaslinsen; Gestelle für Brillen und Sonnenbrillen; Sonnenbrillenketten; Aufsteckbare Sonnenbrillen [Clip-on]; Bänder für Sonnenbrillen; Gläser für Sonnenbrillen; Optische Linsen für Sonnenbrillen; Sonnenbrillengestelle; Verschreibungspflichtige Brillen; Kneiferkettchen; Kneiferschnüre; Brillengläser; Optische Brillen; Halterungen für Kontaktlinsen; Angepasste Behälter für Kontaktlinsen; Etuis für Brillen; Etuis für optische Linsen/Objektive; Kontaktlinsenetuis; Brillen [Optik]; Lesegläser; Kinderbrillen; Polarisierende Brillen; Brillenfassungen, -gestelle; Lose Brillengestelle; Bügel für Brillen; Brillenschutzschirme; Brillenbänder; Brillen [Optik]; Brillen; Korrigierende Brillen und Kontaktlinsen; Brillenbänder; Skibrillen; Radfahrerbrillen; Brillenfassungen, -gestelle; Kneiferkettchen; Sportbrillen; Etuis für Brillen; Sonnenbrillengestelle; Skibrillen; Schwimmmasken; Sportbrillen; Sportbrillen“.
Klasse 16: „Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle; Papier- und Schreibwaren; Banknotenhalter; Klebstoffe für das Büro; Papierbeutel und -säcke; Terminplaner; Kataloge; [i]n Leder gebundene Terminkalender; Gedruckte Werbematerialien; Ständer für Fotografien; Druck- und Buchbindeausrüstung; Schreib- und Stempelausrüstung; Lehr- und Unterrichtsausrüstung; Brieföffner [Büroartikel]; Terminplaner; Schreibtischablagen; Schreibwaren; Büroartikel; Schreibmaterialien; Schreibmaterial; Papier- und Schreibwaren für Büros; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Buchstützen; Ablagefächer für Stifte“.
Klasse 24: „Stoffe; Gardinen und Vorhänge; Möbelüberzüge; Haushaltstextilien; Haushaltstextilien aus Vliesmaterial; Haushaltswäsche; Wandbehänge; Innenausstattungswaren in Form von Bezügen aus textilem Material; Textilwaren aus Vlies; Textiltaschentücher; Stofftücher; Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Taschentücher; Textilwaren aus Leinen; Textilwaren aus Flanell; Polsterwebstoffe; Waschlappen; Textilhandtücher für Küchenzwecke; Textilien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Einlagevliese; Fleecestoffe aus Polypropylen; Fleecestoffe aus Polyester; Futterstoffe für Bekleidung; Foulards [Seidenstoffe]; Textil-Stückwaren aus Baumwolle; Synthetische Textilwaren; Textilstoffstückwaren; Segeltuchstoffe; Stoffe zur Herstellung von Wohnraumtextilien; Stoffe zur Herstellung von Bekleidung; Stoffe für Anzüge [Textilien]; Webstoffe zur Herstellung von Bekleidungsstücken; Textilstoffe für die Herstellung von Haushaltstextilwaren; Textilstoffe zur Herstellung von Sportbekleidung; Textilstoffe für die Herstellung von Bekleidung; Textilstoffe zur Herstellung von Brieftaschen; Lederimitationsstoffe; Textilstoffe zur Herstellung von Damenoberbekleidung; Denimstoffe; Stoffe für orthetische Geräte; Wasserdichte Stoffe für die Herstellung von Hosen; Wasserdichte Stoffe für die Herstellung von Jacken; Wasserdichte Stoffe für die Herstellung von Hüten; Wasserdichte Stoffe für die Herstellung von Handschuhen; Stoffe als Futter für Bekleidungsstücke; Textilstoffe für Bekleidung; Beschichtete Stoffe zur Herstellung von Lederwaren; Beschichtete Stoffe zur Herstellung von Regenbekleidung; Webstoffe für Lederimitationen; Wasserundurchlässige, aber feuchtigkeitsdurchlässige Textilstoffe; Textilwaren zur Herstellung von Handtüchern“.
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der ihr im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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