15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/60
Klage, eingereicht am 30. Januar 2019 — Cham Holding und Bena Properties/Rat
(Rechtssache T-55/19)
(2019/C 139/62)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Cham Holding Co. SA (Damaskus, Syrien) und Bena Properties Co. SA (Damaskus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
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demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, den ihnen entstandenen Schaden in einer vom Gericht festzusetzenden angemessenen Höhe zu ersetzen;
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hilfsweise, einen Sachverständigen zur Ermittlung des gesamten Ausmaßes des ihnen entstandenen Schadens zu bestimmen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf einen Hauptklagegrund und einen Hilfsklagegrund, mit denen sie den Schaden geltend machen, den sie erlitten hätten und für den der Rat der Europäischen Union haftbar sei.
Mit dem Hauptklagegrund wird geltend gemacht, dass die streitigen restriktiven Maßnahmen, nämlich der Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien sowie dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen, rechtswidrig seien. Damit werde erstens gegen die in den Art. 296 AEUV und 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehene Begründungspflicht verstoßen und zweitens ihr Eigentumsrecht und das Recht auf Wahrung ihres Ansehens verletzt. Diese Rechtsverstöße seien unmittelbar kausal für einen ihnen entstandenen erheblichen immateriellen und materiellen Schaden, der einerseits in einer Verletzung ihres Ansehens und andererseits im Abbruch ihrer vertraglichen Beziehungen, im Verlust von Material sowie im Einkommensverlust bestanden habe, hinsichtlich dessen sie einen Anspruch auf Entschädigung hätten.
Mit dem Hilfsklagegrund wird geltend gemacht, dass es eine verschuldensunabhängige Haftung der Europäischen Union gebe.
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