25.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/44
Klage, eingereicht am 31. Januar 2019 — Zypern/EUIPO — Filotas Bellas & Yios (Halloumi Vermion grill cheese M BELAS PREMIUM GREEK DAIRY SINCE 1927)
(Rechtssache T-60/19)
(2019/C 112/54)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Republik Zypern (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, QC, und V. Marsland, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Filotas Bellas & Yios AE (Alexandreia Imathias, Griechenland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke Halloumi χαλλούμι Vermion grill cheese/grill est/grill kase M BELAS PREMIUM GREEK DAIRY SINCE 1927 — Unionsmarke Nr. 12 172 276
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. November 2018 in der Sache R 2296/2017-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und der Streithelferin ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Die Beschwerdekammer habe die Ähnlichkeit der Waren fehlerhaft beurteilt.
—
Die Beschwerdekammer habe zu Unrecht angenommen, dass die Erwägungen aus früheren Entscheidungen des Gerichts übertragbar seien.
—
Die Beschwerdekammer habe zu Unrecht festgestellt, dass einer älteren nationalen Marke jegliche Unterscheidungskraft fehle, die es ermöglichen könnte, zertifizierte Waren von unzertifizierten zu unterscheiden.
—
Die Beschwerdekammer habe beim Vergleich der Marken und bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr Fehler begangen.
—
Die Beschwerdekammer habe es zu Unrecht unterlassen, nationale Rechtsvorschriften und nationale Rechtsprechung in Bezug auf die Geltung und Wirkung nationaler Gewährleistungsmarken zu berücksichtigen.
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