8.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 131/53
Klage, eingereicht am 5. Februar 2019 — AI/ECDC
(Rechtssache T-65/19)
(2019/C 131/62)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: AI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Champetier)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des ECDC vom 18. Mai 2018, mit der sein Antrag auf Beistand vom 20. Juni 2017 abgelehnt wurde, aufzuheben;
—
die Entscheidung des ECDC vom 20. Juni 2018, mit der sein Antrag vom 30. Mai 2018 auf Zugang zum Untersuchungsbericht abgelehnt wurde, aufzuheben;
—
gegebenenfalls die Entscheidung des ECDC vom 26. Oktober 2018, mit der seine Beschwerde vom 2. Juli 2018 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
dem ECDC einen finanziellen Ausgleich, der mit 40 000 Euro beziffert wird, als Ersatz seines immateriellen Schadensaufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 18. Mai 2018 drei Klagegründe und im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 20. Juni 2018 einen einzigen Klagegrund geltend.
1.
Im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 18. Mai 2018 liege eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor.
2.
Im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 18. Mai 2018 liege ein Verstoß gegen die Begründungspflicht vor.
3.
Im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 18. Mai 2018 liege ein offensichtlicher Beurteilungsfehler ein offensichtlicher Fehler bei der Tatsachenwürdigung und ein Verstoß gegen Art. 86 des Beamtenstatuts vor.
4.
Im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung vom 20. Juni 2018 liege ein Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen Art. 13 der Verordnung Nr. 45/2001 (1) vor.
(1) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. 2001, L 8, S. 1).
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