8.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 131/54
Klage, eingereicht am 9. Februar 2019 — Alcar Aktiebolag/EUIPO — Alcar Holding
(Rechtssache T-77/19)
(2019/C 131/63)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Alcar Aktiebolag (Bromma, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ateva)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alcar Holding GmbH (Wien, Österreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke in Weißblau — Anmeldung Nr. 15 508 583.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. November 2018 in der Sache R 378/2018-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
das Verfahren vor dem Gericht auszusetzen, bis das Verfallsverfahren gegen die Marke der Alcar Holding GmbH abgeschlossen ist und der tatsächliche Schutzbereich der Marke der Alcar Holding GmbH festgestellt worden ist;
—
die Entscheidung der Beschwerdekammer vollständig aufzuheben;
—
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vollständig aufrechtzuerhalten;
—
der Alcar Holding GmbH die Kosten der Klägerin im Verfahren vor der Widerspruchsabteilung, der Beschwerdekammer und vor dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Die Beschwerdekammer habe den Schutzbereich der Marke der Alcar Holding GmbH fehlerhaft ausgeweitet.
—
Die Beschwerdekammer habe bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den Marken einen Fehler begangen.
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