1.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 122/27
Klage, eingereicht am 12. Februar 2019 — Dekoback/EUIPO — DecoPac (DECOPAC)
(Rechtssache T-80/19)
(2019/C 122/31)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Dekoback GmbH (Helmstadt-Bargen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. von Moers)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DecoPac, Inc. (Anoka, Minnesota, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke DECOPAC — Unionsmarke Nr. 160 747
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. November 2018 in der Sache R 1795/2017-5
Antrag
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die für die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer eingetragene Marke DECOPAC vollständig zu löschen.
Angeführte Klagegründe
—
Keine Vertraulichkeit von Geschäftsdaten;
—
Verletzung rechtlichen Gehörs;
—
Keine Vorlage von Rechnungen in nennenswertem Umfang;
—
Kein Gebrauch der Marke als Hausmarke;
—
Verkauf auch an Verbraucher beabsichtigt aber nicht erfolgt;
—
Unterscheidung in essbare und nicht essbare Dekorationen erforderlich.
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