15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/85
Klage, eingereicht am 19. Februar 2019 — Dermavita/EUIPO — Allergan Holdings France (JUVÉDERM)
(Rechtssache T-104/19)
(2019/C 139/86)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Dermavita Co. Ltd (Beirut, Libanon) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin G. Paricheva)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Allergan Holdings France SAS (Courbevoie, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke JUVÉDERM — Unionsmarke Nr. 5 807 169
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Dezember 2018 in der Sache R 2630/2017-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer ihre eigenen sowie die Kosten der Klägerin für jede Phase des Antrags auf Erklärung des Verfalls und des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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