6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/45
Klage, eingereicht am 25. Februar 2019 — Necci/Kommission
(Rechtssache T-129/19)
(2019/C 155/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Claudio Necci (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 18. April 2018 über die stillschweigende Ablehnung seines Antrags auf Mitgliedschaft beim GKFS aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf einen Hauptklagegrund und einen hilfsweise geltend gemachten Klagegrund.
Der Kläger macht geltend, dass die Europäische Kommission dadurch gegen Art. 95 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (im Folgenden: BSB) verstoßen habe, dass sie es abgelehnt habe, ihn beim GKFS (Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem) zu versichern, ohne die Dauer zusätzlicher Beitragszahlungen, die ihm im Versorgungssystem der Union als Gegenleistung für die Übertragung seiner nationalen Ruhegehaltsansprüche anerkannt worden sei, berücksichtigt zu haben.
Hilfsweise macht der Kläger eine Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 95 der BSB im Hinblick auf Art. 45 AEUV geltend.
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