29.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/55
Klage, eingereicht am 25. Februar 2019 — Oosterbosch/Parlament
(Rechtssache T-131/19)
(2019/C 148/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marc Oosterbosch (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären;
infolgedessen
—
den „angefochtenen Beschluss“, der aus den Gehaltsabrechnungen der Monate März, April und Juni 2018 besteht, für nichtig zu erklären;
—
erforderlichenfalls den die Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 6. November 2018 für nichtig zu erklären;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt die Klage auf einen einzigen Grund, mit dem er einen Verstoß gegen das Gebot rechtmäßigen Handelns und gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit rügt und eine Einrede der Rechtswidrigkeit erhebt: Der angefochtene Beschluss sei unter Anwendung rechtswidriger interner Vorschriften und Durchführungsbestimmungen erlassen worden.
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