6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/47
Klage, eingereicht am 4. März 2019 — ZU/Kommission
(Rechtssache T-140/19)
(2019/C 155/56)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
erstens die Beurteilung des Klägers vom 25. April 2018 aufzuheben;
—
zweitens die Entscheidung über die Nichtbeförderung vom 18. Juni 2018 aufzuheben;
—
drittens die Entscheidung vom 28. Mai 2018, mit der sein Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, aufzuheben;
—
viertens erforderlichenfalls die Entscheidung R/400/18 vom 21. November 2018, mit der seine gegen seine Beurteilung und die Entscheidung über die Nichtbeförderung gerichtete Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
fünftens erforderlichenfalls die Entscheidung R/461/18 vom 21. November 2018, mit der seine gegen die Entscheidung, mit der sein Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, gerichtete Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
1.
Erster, zur Stützung des Antrags des Klägers auf Aufhebung der Entscheidung, mit der sein Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, geltend gemachter Klagegrund: offensichtlicher Beurteilungsfehler, Verletzung der Fürsorgepflicht, Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und Ermessensmissbrauch.
2.
Zweiter, zur Stützung des Antrags des Klägers auf Aufhebung seiner Beurteilung und der Entscheidung über die Nichtbeförderung geltend gemachter Klagegrund: offensichtlicher Beurteilungsfehler, Nichtberücksichtigung relevanter Umstände und Ermessensmissbrauch.
Full & Egal Universal Law Academy