6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/52
Klage, eingereicht am 11. März 2019 — ZU/EAD
(Rechtssache T-154/19)
(2019/C 155/61)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde des EAD vom 30. November 2018, mit der seine Beschwerde vom 27. Juli 2018 zurückgewiesen wurde, aufzuheben, soweit seine Kostenaufstellung vom 26. Februar 2018 damit implizit zurückgewiesen wird;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf einen einzigen Klagegrund gestützt, mit dem die Missachtung anwendbarer Bestimmungen des Statuts (u. a. Art. 12a, 56 und 71), Verstöße gegen Art. 31 Abs. 1 und 2, Art. 41 Abs. 1 und Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen den Grundsatz der Einhaltung einer angemessenen Frist und gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Verschwendung von EU-Mitteln), Ermessensmissbrauch und Unterdrückung von Beweismaterial, ein Verstoß gegen die Regelungen über die Erstattung von Reisekosten, die Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ein offensichtlicher Beurteilungsfehler, die Verletzung der Fürsorgepflicht und die Nichtberücksichtigung von in der auf Art. 90 Abs. 2 des Statuts gestützten Beschwerde des Klägers festgestellten Prima-facie-Faktoren gerügt werden.
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