6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/54
Klage, eingereicht am 14. März 2019 — Bog-Fran/EUIPO — Fabryki Mebli „Forte“ (Möbel)
(Rechtssache T-159/19)
(2019/C 155/63)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Bog-Fran sp. z o.o. sp.k. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Mikosza)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fabryki Mebli „Forte“ S.A. (Ostrów Mazowiecka, Polen)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmackmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1384 002-0034
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Januar 2019 in der Sache R 291/2018-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und dem Antrag auf Nichtigerklärung stattzugeben;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Verfahrenskosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates
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