13.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 164/58
Klage, eingereicht am 14. März 2019 — Bronckers/Kommission
(Rechtssache T-166/19)
(2019/C 164/61)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Marco Bronckers (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Kreijger)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss der Kommission vom 10. Januar 2019 nach der Verordnung (EG) 1049/2001 (1), mit dem der Zweitantrag der Klägers auf Zugang zu in der Niederschrift des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor eingesetzten Gemischten Ausschusses für Spirituosen erwähnten Dokumenten abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären; (2)
—
der Kommission die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Kläger entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:
1.
Erstens habe die Kommission durch die Ablehnung des Antrags auf Zugang Art. 4 Abs. 1 Buchst. a dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) 1049/2001 falsch angewandt und/oder gegen Art. 296 AEUV verstoßen.
2.
Zweitens habe die Kommission durch die Ablehnung des Antrags auf Zugang Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1049/2001 falsch angewandt und/oder gegen Art. 296 AEUV verstoßen, da sie nicht nachgewiesen habe, dass der Zugang zu allen angeforderten Dokumenten die Geschäftsinteressen des Consejo Regulador del Tequila (CRT) oder seiner Mitglieder beeinträchtige.
3.
Drittens habe die Kommission zu Unrecht festgestellt, dass der Kläger kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung nachweisen habe können.
4.
Viertens habe die Kommission durch die Ablehnung des teilweisen Zugangs Art. 4 Abs. 6 und/oder Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1049/2001 falsch angewandt und/oder gegen Art. 296 AEUV verstoßen.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001 L 145 S. 43).
(2) Siehe Beschluss des Rates vom 27. Mai 1997 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor (ABl. 1997 L 152 S. 15).
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