27.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 182/36
Klage, eingereicht am 29. März 2019 — Jalkh/Parlament
(Rechtssache T-183/19)
(2019/C 182/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Jean-François Jalkh (Gretz-Armainvilliers, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Wagner)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2019 zur Änderung der Geschäftsordnung für nichtig zu erklären;
—
dem Europäischen Parlament die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt.
1.
Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, weil der streitige Änderungsantrag eine auf der Sprache beruhende Diskriminierung schaffe, die die sprachliche Vielfalt außer Acht lasse und einen französischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu anhalte, nicht seine Muttersprache zu verwenden.
2.
Verstoß gegen Art. 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, weil die neue Geschäftsordnung des Parlaments eine Diskriminierung zulasten des Klägers schaffe, der französischer Muttersprachler sei.
3.
Verstoß gegen den Vertrag über die Europäische Union, weil die neue Geschäftsordnung des Parlaments mit der Einführung einer Diskriminierung zulasten der französischen Sprache die kulturelle und sprachliche Vielfalt bei diesem Organ gefährde.
4.
Verstoß gegen Art. 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der die Achtung der Vielsprachigkeit und damit der Verwendung der französischen Sprache garantiere.
5.
Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 1958, 17, S. 385) vor.
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