3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/82
Klage, eingereicht am 3. April 2019 — Haikal/Rat
(Rechtssache T-189/19)
(2019/C 187/89)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Parteien
Kläger: Maen Haikal (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stanislav Koev)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die vorliegende Klage in vollem Umfang für zulässig und begründet zu erklären sowie alle darin vorgetragenen rechtlichen Gründe für stichhaltig zu erklären;
—
festzustellen, dass die angefochtenen Rechtsakte teilweise aufgehoben werden können;
—
den Beschluss (GASP) 2019/87 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien teilweise aufzuheben, soweit er sich auf Herrn Maen Haikal bezieht;
—
die Durchführungsverordnung (EU) 2019/85 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien teilweise aufzuheben, soweit sie sich auf Herrn Maen Haikal bezieht;
—
dem Rat der Europäischen Union sämtliche Verfahrenskosten des Klägers, Auslagen, Honorare und andere Kosten im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Vertretung aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend:
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht seitens des Rates — Art. 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK), Art. 296 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
2.
Zweiter Klagegrund: Verletzung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen — Art. 49 der Charta der Grundsätze der Europäischen Union.
3.
Dritter Klagegrund: Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz — Art. 6 und 13 EMRK, Art. 215 AEUV sowie Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
4.
Vierter Klagegrund: Beurteilungsfehler seitens des Rates.
5.
Fünfter Klagegrund: Verletzung des Eigentumsrechts, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der wirtschaftlichen Freiheit — Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
6.
Sechster Klagegrund: Verletzung des Rechts auf normale Lebensbedingungen — Art. 2 und 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 3 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
7.
Siebter Klagegrund: Schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Schutz des guten Rufs — Art. 8 und Art. 10 Abs. 2 EMRK.
Full & Egal Universal Law Academy