24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/56
Klage, eingereicht am 9. April 2019 — A9.com/EUIPO (Darstellung eines Glockensymbols)
(Rechtssache T-240/19)
(2019/C 213/55)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: A9.com, Inc. (Palo Alto, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Klett und C. Mikyska)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung einer Unionsbildmarke (Darstellung eines Glockensymbols) — Anmeldung Nr. 17 868 712
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Februar 2019 in der Sache R 1309/2018-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Verfahrens vor der Beschwerdekammer einschließlich ihrer notwendigen Aufwendungen in beiden Verfahren aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
Full & Egal Universal Law Academy