3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/86
Klage, eingereicht am 10. April 2019 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-214/19)
(2019/C 187/93)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: A. Rubio González)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34914 (2013/C) des Vereinigten Königreichs betreffend das Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf zwei Klagegründe.
1.
Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV durch fehlerhafte Anwendung des Kriteriums der territorialen Selektivität
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Zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses hätten der Kommission Daten und Informationen vorgelegen, aus denen sich ergeben habe, dass eine territorial selektive staatliche Beihilfe vorliege, was bei ihr zu Bedenken in Bezug auf die selektive Geltung der Beihilfe hätte führen müssen. Die Kommission sei dadurch, dass sie sich auf das Kriterium der materiellen Selektivität beschränkt habe, zu fehlerhaften Schlussfolgerungen gelangt, da mehr Beihilfe vorliege oder vorliegen könne als die, die durch den angefochtenen Beschluss tatsächlich festgestellt worden sei.
2.
Verstoß gegen Art. 296 AEUV, da es sich bei dem angefochtenen Beschluss um einen Rechtsakt handele, der formal keine Begründung und keine ordnungsgemäße Beurteilung der Selektivität enthalte.
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Die Kommission lege nicht dar, warum sie das Vorbringen, das das Königreich Spanien zur territorialen Selektivität während des gesamten Verfahrens begründet habe, nicht berücksichtige. Es handele sich um einen Rechtsakt, der infolge der fehlerhaften Auslegung durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2008, Government of Gibraltar/Kommission (T-211/04 und T-215/04, EU:T:2008:595), materiell keine Begründung enthalte. Mit der Aufhebung dieses Urteils durch den Gerichtshof (Urteil vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732) sei das Kriterium der Entscheidung 2005/261/EG der Kommission vom 30. Januar 2004 wieder eingeführt worden, ohne dass diese Änderung des Kriteriums begründet worden sei.
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