24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/58
Klage, eingereicht am 12. April 2019 — Bilde/Parlament
(Rechtssache T-248/19)
(2019/C 213/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Dominique Bilde (Lagarde, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Wagner)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss P8_TA-PROV(2019)0137 des Europäischen Parlaments vom 12. März 2019 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität der Klägerin 2018/2267(IMM), mit dem die Immunität der Klägerin aufgehoben wurde, für nichtig zu erklären;
—
dem Europäischen Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. 2010, C 83, S. 266), Art. 5 Abs. 1 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (ABl. 2005, L 44, S. 1) und die Mitteilungen an die Mitglieder Nr. 11/2003 und 11/2016.
2.
Zweiter Klagegrund: Verfahrensmissbrauch, insbesondere Verstoß gegen Art. 43 der Mitteilung an die Mitglieder Nr. 11/2016, da der Strafverfolgung der Zweck zugrunde liege, die politische Tätigkeit der Klägerin zu beeinträchtigen, so dass ein Fall von fumus persecutionis gegen sie vorliege.
3.
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts „ne bis in idem“ sowie „una via electa“, Verfahrensmissbrauch und Ermessensmissbrauch.
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