3.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 187/88
Klage, eingereicht am 15. April 2019 — Tradición CZ/EUIPO — Rivero Argudo (TRADICIÓN CZ, S.L.)
(Rechtssache T-250/19)
(2019/C 187/95)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Tradición CZ, SL (Jerez de la Frontera, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Aznar Alonso)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: María Dolores Rivero Argudo (Jerez de la Frontera, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin vor dem Gericht
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke TRADICIÓN CZ, S.L. — Anmeldung Nr. 14 977 045
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Februar 2019 in der Sache R 257/2018-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
das vorliegende Verfahren bis zum Ergehen einer endgültigen Entscheidung im Verfallsverfahren Nr. 33785-C vor dem EUIPO gegen die Widerspruchsmarke Nr. 7272594 RIVERO CZ auszusetzen;
—
den ersten Klagegrund für begründet zu erklären und die angefochtene Entscheidung unter Feststellung des Nichtvorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Marken aufzuheben;
—
hilfsweise zusätzlich den zweiten Klagegrund für begründet zu erklären und die angefochtene Entscheidung unter Feststellung des Nichtvorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Marken im Hinblick auf die Dienstleistungen des Verkaufs von Essig und Most in der Klasse 35 aufzuheben;
—
dem EUIPO sowie der Mitbeteiligten im Falle ihres Verfahrensbeitritts die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
Full & Egal Universal Law Academy