24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/62
Klage, eingereicht am 15. April 2019 — BG/Parlament
(Rechtssache T-253/19)
(2019/C 213/60)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: BG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi, A. Champetier und A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2018 zur Beendigung ihres Vertrags aufzuheben;
—
erforderlichenfalls die am 9. Januar 2019 bekanntgegebene Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 4. Januar 2019 zur Zurückweisung ihrer Beschwerde vom 16. August 2018 aufzuheben;
—
den Beklagten zum Ersatz des ihr durch sein Fehlverhalten entstandenen immateriellen Schadens in Höhe von 50 000 Euro zu verpflichten;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
1.
Verstoß gegen die Begründungspflicht sowie gegen die im Fall einer Beendigung des fraglichen Vertrags anwendbaren Verfahrensregelungen;
2.
Verstoß gegen die Art. 12a und 24 des Beamtenstatuts und in diesem Zusammenhang Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches und faires Verfahren sowie Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und offensichtlicher Beurteilungsfehler.
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