24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/66
Klage, eingereicht am 23. April 2019 — Amazon Technologies/EUIPO (ring)
(Rechtssache T-270/19)
(2019/C 213/64)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Amazon Technologies, Inc. (Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Klett und C. Mikyska)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke „ring“ mit Benennung der Europäischen Union — Anmeldung Nr. 1 401 009.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Februar 2019 in der Sache R 2211/2018-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des EUIPO einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Klägerin in beiden Verfahren aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Da die Beschwerdekammer den Schutz für die in Rede stehende Marke verweigert habe, habe sie gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen.
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