24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/68
Klage, eingereicht am 24. April 2019 — Target Ventures Group/EUIPO — Target Partners (TARGET VENTURES)
(Rechtssache T-274/19)
(2019/C 213/66)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Target Ventures Group Ltd (Road Town, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Dolde und P. Homann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Target Partners GmbH (München, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke „TARGET VENTURES“ — Anmeldung Nr. 13 685 565.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Februar 2019 in der Sache R 1685/2017-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten im Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung und der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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