24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/73
Klage, eingereicht am 30. April 2019 — Highgate Capital Management/Kommission
(Rechtssache T-280/19)
(2019/C 213/70)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Highgate Capital Management LLP (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Struys)
Beklagter: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Kommission, mit dem diese ihre Beschwerde (Sache SA.53105 — Mutmaßliche Beihilfe an die Eurobank Ergasias durch den Verkauf der Piraeus Bank Bulgaria) zurückgewiesen hat, zumindest insoweit für nichtig zu erklären, als er sich auf die Verletzung der Umstrukturierungsverpflichtungen in der Sache SA.43364 und in der Sache SA.43363 bezieht;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Der Beschluss der Kommission verstoße gegen wesentliche Formvorschriften und verletze
—
Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1) und Rn. 72 des Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren (2),
—
das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör,
—
die Begründungspflicht nach Art. 296 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
—
das durch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht der Klägerin auf Einlegung eines Rechtsbehelfs.
2.
Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe fehlerhaft den Schluss gezogen, dass (i) die Zusagen, die in der Sache SA.43364 betreffend die Beihilfe an die Piraeus Bank gemacht worden seien, und (ii) die Zusagen, die in der Sache SA.43363 betreffend die Beihilfe an die Eurobank Ergasias gemacht worden seien, in zeitlicher Hinsicht nicht anwendbar seien, da der Abschluss des Verkaufs der Piraeus Bank Bulgaria nach dem 31. Dezember 2018 stattfinden werde.
(1) ABl. 2015, L 248, S. 9.
(2) ABl. 2018, C 253, S. 14.
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