24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/80
Klage, eingereicht am 3. Mai 2019 — Klymenko/Rat
(Rechtssache T-295/19)
(2019/C 213/77)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Oleksandr Viktorovych Klymenko (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Phelippeau)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Klage von Herrn Oleksandr Viktorovych Klymenko für zulässig zu erklären;
—
den Beschluss (GASP) 2019/354 des Rates vom 4. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine für nichtig zu erklären;
—
die Durchführungsverordnung (EU) 2019/352 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine für nichtig zu erklären;
—
dem Rat der Europäischen Union gemäß den Art. 87 und 91 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Verstoß gegen die Begründungspflicht, da die angefochtenen Rechtsakte unzureichend begründet seien.
2.
Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und gegen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz, die durch die Grundsätze des europäischen Rechts gewährleistet würden und in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in den Art. 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthalten seien.
3.
Fehlende Rechtsgrundlage, da Art. 29 des Vertrags über die Europäische Union nicht die Rechtsgrundlage der gegen den Kläger ergriffenen restriktiven Maßnahme sein könne.
4.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler, da der Kläger Anhaltspunkte beigebracht habe, die das Fehlen einer hinreichenden Tatsachengrundlage, auf die sich irgendein Strafverfahren stützen könnte, belegten.
5.
Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Eigentums, ein Grundprinzip des Unionsrechts, das durch Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt werde.
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