1.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 220/44
Klage, eingereicht am 13. Mai 2019 — Think Schuhwerk/EUIPO (Forme von roten Schnürsenkelenden)
(Rechtssache T-298/19)
(2019/C 220/54)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Think Schuhwerk GmbH (Kopfing, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Gail)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionspositionsmarke (Form von roten Schnürsenkelenden) — Anmeldung Nr. 15 152 606
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. März 2019 in der Sache R 1170/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verletzung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung;
—
Verletzung gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
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