22.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/37
Klage, eingereicht am 27. Mai 2019 — BV/Kommission
(Rechtssache T-320/19)
(2019/C 246/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BV (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 17. September 2018 aufzuheben, mit der ihm die Zinsen aus dem Kapital seiner übertragenen Ruhegehaltsansprüche nicht erstattet worden seien;
—
der Kommission in jedem Fall die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Fehlende Rechtsgrundlage und fehlende Begründung der angefochtenen Entscheidung.
2.
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 6 der von der Kommission erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts.
3.
Ungerechtfertigte Bereicherung der Union durch die Zuweisung des wegen des Wertzuwachses des Kapitals reduzierten Betrags zum Haushalt der Europäischen Union.
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