22.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/42
Klage, eingereicht am 3. Juni 2019 — Pierre Balmain/EUIPO (Darstellung eines Löwenkopfs, der von einer Panzerkette eingefasst wird)
(Rechtssache T-331/19)
(2019/C 246/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Pierre Balmain SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Iglesias Monravá)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung eines Löwenkopfs, der von einer Panzerkette eingefasst wird) — Anmeldung Nr. 17 515 099
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. März 2019 in der Sache R 1223/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Eintragung der Unionsmarke Nr. 17 515 099 für die zurückgewiesenen Waren der Klassen 14 und 26 zuzulassen;
—
der dieser Klage entgegentretenden Partei die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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