12.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 270/35
Klage, eingereicht am 12. Juni 2019 — Front Polisario/Rat
(Rechtssache T-356/19)
(2019/C 270/36)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Front populaire pour la libération de la Saguia el-Hamra et du Rio de oro (Front Polisario) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Devers)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
festzustellen, dass seine Nichtigkeitsklage zulässig ist;
—
die angefochtene Verordnung für nichtig zu erklären;
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die gegen die Verordnung (EU) 2019/440 des Rates vom 29. November 2018 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (ABl. 2019, L 77, S. 1) gerichtete Klage wird auf einen einzigen Klagegrund gestützt: Für die angefochtene Verordnung gebe es wegen der Rechtswidrigkeit des Beschlusses 2019/441 keine Rechtsgrundlage.
Der Klagegrund besteht aus elf Teilen, die im Wesentlichen mit den elf Klagegründen übereinstimmen, die in der Rechtssache T-344/19, Front Polisario/Rat, geltend gemacht werden.
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