5.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 263/67
Klage, eingereicht am 19. Juni 2019 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-370/19)
(2019/C 263/72)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. García-Valdecasas Dorrego)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss der Kommission vom 18. März 2019 für nichtig zu erklären;
—
die Kosten dem beklagten Organ aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage richtet sich gegen den Beschluss der Kommission vom 18. März 2019 über die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde des Kosovos am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (1).
Der Kläger stützt diese Klage auf drei Gründe.
1.
Verstoß gegen Art. 35 der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 (2) insoweit, als diese Vorschrift es nur zulasse, dass der Regulierungsrat, die Arbeitsgruppen und der Verwaltungsrat der Beteiligung von Regulierungsbehörden von Drittländern offen stünden.
2.
Verstoß gegen Art. 35 der Verordnung (EU) 2018/1971 insoweit, als es keine Übereinkunft im Hinblick auf eine Beteiligung der Regulierungsbehörde des Kosovo am GEREK gebe.
3.
Verstoß gegen Art. 35 der Verordnung (EU) 2018/1971 insoweit, als die Europäische Kommission von dem Verfahren zur Beteiligung von Regulierungsbehörden von Drittländern am GEREK abgewichen sei. Damit habe sie zudem einen Rechtsakt ohne Rechtsgrundlage angenommen und rechtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten geschaffen, ohne dazu über spezifische Befugnisse zu verfügen.
(1) ABl. 2019, C 115, S. 26.
(2) ABl. 2018, L 321, S. 1.
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