12.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 270/44
Klage, eingereicht am 25. Juni 2019 — Turk Hava Yollari/EUIPO — Sky (skylife)
(Rechtssache T-382/19)
(2019/C 270/46)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Turk Hava Yollari AO (Istanbul, Türkei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Almaraz Palmero)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sky Ltd (Isleworth, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke skylife mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 898 322 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. April 2019 in der Sache R 880/2018-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO aufzugeben, die angefochtene internationale Registrierung Nr. 898 322 für alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 39 und 41 für gültig zu erklären;
—
dem EUIPO und der Streithelferin, Sky Limited, alle Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie des Verfahrens vor der Vierten Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verstoß gegen Art. 94 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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