16.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 312/27
Klage, eingereicht am 4. Juli 2019 — Pearson Loan Finance u. a./Kommission
(Rechtssache T-484/19)
(2019/C 312/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Pearson Loan Finance Unlimited (London, Vereinigtes Königreich), Pearson Overseas Holding Ltd (London) und Pearson International Finance Ltd (London) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Bonin und O. Brouwer)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Rechtsfehler, offensichtliche Beurteilungsfehler und unzureichende Begründung der Wahl des Referenzsystems im angefochtenen Beschluss.
2.
Zweiter Klagegrund: Rechtsfehler, offensichtliche Beurteilungsfehler und unzureichende Begründung, indem im angefochtenen Beschluss die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen als eine Abweichung von den regulären Abläufen des Referenzsystems gewertet worden sei.
3.
Dritter Klagegrund: Rechtsfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler, indem im angefochtenen Beschluss festgestellt worden sei, dass die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen eine Diskriminierung von Wirtschaftsteilnehmern bewirke.
4.
Vierter Klagegrund: Rechtsfehler und offensichtliche Beurteilungsfehler im angefochtenen Beschluss, indem festgestellt worden sei, dass die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen nicht durch das Wesen und den allgemeinen Aufbau des Referenzsystems gerechtfertigt sei.
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