14.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 348/16
Klage, eingereicht am 10. Juli 2019 – ZU/EAD
(Rechtssache T-499/19)
(2019/C 348/16)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidungen des EAD vom 31. August 2018 und 10. Januar 2019 aufzuheben, mit denen der Vermerk des Ärztlichen Dienstes vom 30. August 2018 durch den Abzug von Krankheitsurlaub umgesetzt wurde;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Verletzung des Grundsatzes der guten Verwaltung und der Fürsorgepflicht durch zu hohe Kostenschätzungen, was dazu geführt habe, dass dem Kläger ungerechtfertigt die Schuld an seinem Nichterscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung in Brüssel gegeben worden sei
2.
Zweiter Klagegrund: Machtmissbrauch mit Hinweisen auf eine vorsätzliche Schädigung des Klägers aufgrund persönlicher Voreingenommenheit
3.
Dritter Klagegrund: offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich der Frage, ob sich die Rechtsstellung des Klägers geändert habe, und fehlende gründliche Prüfung, warum dem Kläger die Schuld an dem Nichterscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung gegeben worden sei
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