23.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/29
Klage, eingereicht am 19. Juli 2019 — VDV eTicket Service/Kommission und INEA
(Rechtssache T-516/19)
(2019/C 319/30)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: VDV eTicket Service GmbH & Co. KG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bartosch)
Beklagte: Europäische Kommission und Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
nach Artikel 272 AEUV festzustellen, dass die Nichtanerkennung von Kosten in Höhe von 407 443,04 Euro durch das klagegegenständliche Schreiben rechtswidrig ist,
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hilfsweise den angefochtenen Beschluss nach Artikel 263 Absatz 4 AEUV für nichtig zu erklären,
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der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage richtet sich gegen den Beschluss der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) ARES(2019)3151305 vom 13. Mai 2019, insofern dieser Kosten der Klägerin in Höhe von 407 443,04 Euro im Rahmen des Horizon 2020 Framework Programme — Project: 636126 — European Travellers Club als nicht erstattungsfähig erklärt.
Die Klage wird auf zwei Klagegründe gestützt.
1.
Erster Klagegrund: Rechtsmissbrauch qua zwingenden Kennenmüssens der fehlerhaften Kostenzuweisung
—
Die Beklagten hätten rechtsmissbräuchlich gehandelt, da sie einerseits gewisse Unterauftragskosten, die der Klägerin entstanden seien, nicht anerkannt hätten, andererseits indes aus einer Reihe von Dokumenten hätten erkennen müssen, dass die Unterauftragskosten der Klägerin deutlich höher gewesen seien, als in Annex 2 des betreffenden Grant Agreement angegeben.
2.
Zweiter Klagegrund: Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes
—
Die Beklagten hätten aus denselben Erwägungen, wie sie im Rahmen des ersten Klagegrundes dargelegt sind, auch gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen.
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