16.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 312/44
Klage, eingereicht am 26. Juli 2019 — Sánchez Cano/EUIPO — Grupo Osborne (EL TORO BALLS Fini)
(Rechtssache T-527/19)
(2019/C 312/36)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Sánchez Cano, SA (Molina del Segura, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen C. Giner Mas und M. González Aleixandre)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Grupo Osborne, SA (El Puerto de Santa María, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke EL TORO BALLS Fini — Anmeldung Nr. 15 648 595
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. März 2019 in der Sache R 2690/2017-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung insgesamt aufzuheben;
—
dem Beklagten die mit der Klage zusammenhängenden und durch sie entstandenen Kosten sowie die ihr vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen, oder, falls die andere an der angefochtenen Entscheidung Beteiligte dem Verfahren als Streithelferin beitritt, dem Beklagten und der anderen an der angefochtenen Entscheidung Beteiligten die mit der Klage zusammenhängenden und durch sie entstandenen Kosten sowie die ihr vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten gesamtschuldnerisch aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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