25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/70
Klage, eingereicht am 31. Juli 2019 – Sarantos u. a./Parlament und Kommission
(Rechtssache T-547/19)
(2019/C 399/88)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Archimandritis Sarantis Sarantos (Marousi, Griechenland) und sechs weitere Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Papasotiriou)
Beklagte: Europäische Kommission und Europäisches Parlament
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Verordnung des Europäischen Parlaments und der Kommission der Europäischen Union vom 20. Juni 2019 [mit den Verfahrensschritten] 2018/0104 (COD), LEX 1939/PE-CONS 70/19 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, (1) für nichtig zu erklären;
—
den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger stützen ihre Klage auf vier Gründe.
1.
Erster Klagegrund, mit dem geltend gemacht wird, dass die angefochtene Verordnung die Menschenwürde, das Privatleben und die [persönliche] Freiheit sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf ausdrückliche Einwilligung in jede einzelne Verarbeitung dieser Daten verletze.
2.
Zweiter Klagegrund, mit dem geltend gemacht wird, dass die angefochtene Verordnung unter Verstoß gegen u. a. Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die religiöse Überzeugung der Kläger verletze.
3.
Dritter Klagegrund, mit dem geltend gemacht wird, dass die angefochtene Verordnung den Bürgern ohne deren vorheriges Einverständnis die Besorgung eines elektronischen Personalausweises vorschreibe, was unter Verstoß gegen Art. 10 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union das Recht der Kläger, dem aus den besonderen oben ausgeführten Gründen ihrer religiösen Überzeugung zu widersprechen, verletze.
4.
Vierter Klagegrund, mit dem geltend gemacht wird, dass die angefochtene Verordnung unter Verstoß gegen Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch Verletzung der religiösen Überzeugung der Kläger zugleich deren Menschenwürde beeinträchtige, da Erstere ein fundamentaler Ausdruck Letzterer sei.
(1) Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (ABl. 2019, L 188, S. 67).
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