30.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/73
Klage, eingereicht am 13. August 2019 — Lípidos Santiga/Kommission
(Rechtssache T-561/19)
(2019/C 328/81)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Lípidos Santiga, SA (Santa Perpètua de Mogoda, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Muñiz Fernández)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 3 und den Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission vom 13. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist, und die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen für nichtig zu erklären;
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Der allgemeine Ansatz der Beklagten, wonach Palmöl als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen einzustufen sei, sei nicht verhältnismäßig.
2.
Der Beklagten sei bei der Entscheidung, dass Palmöl unabhängig von seiner Herkunft ein Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen sei, ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen.
3.
Die Kriterien für die Einstufung von Palmöl als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen seien diskriminierend.
4.
Die Kommission habe es versäumt, vor dem Erlass der angefochtenen Verordnung die erforderliche Folgenabschätzung vorzunehmen.
5.
Die Kommission habe nicht angegeben, auf welcher Grundlage die Formel erstellt worden sei, anhand deren entschieden worden sei, dass Palmöl ein Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen sei.
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