21.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 357/38
Klage, eingereicht am 16. August 2019 – DS u. a./Kommission und EAD
(Rechtssache T-573/19)
(2019/C 357/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: DS und 718 andere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidungen, mit denen die Zahl der den Klägern für das Jahr 2019 zustehenden Tage bezahlten Jahresurlaubs festgelegt worden sind, aufzuheben;
—
der Kommission und dem EAD in jedem Fall die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger machen einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie eine Einrede der Rechtswidrigkeit gegen Art. 6 des Anhangs X des Statuts der Beamten der Europäischen Union geltend machen, die sie auf dieselbe Begründung stützen wie die, von der das Gericht im Urteil vom 4. Dezember 2018, Carreras Sequeros u. a./Kommission (T-518/16, EU:T:2018:873), ausgegangen ist. Die beklagten Organe hätten sich geweigert, dieses Urteil anzuwenden, obwohl dessen Wirkungen nicht ausgesetzt seien, was einer rechtswidrigen Aussetzung der Umsetzung eines Urteils des Gerichts gleichkomme.
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