30.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/76
Klage, eingereicht am 19. August 2019 — Leinfelder Uhren München/EUIPO — Schafft (Leinfelder)
(Rechtssache T-577/19)
(2019/C 328/85)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Leinfelder Uhren München GmbH & Co. KG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Lüft)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thomas Schafft (München, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke Leinfelder — Unionsmarke Nr. 13 975 461
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Mai 2019 in den verbundenen Sachen R 1930/2018-2 und R 1937/2018-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die angegriffene Unionsmarke auch für die Waren der Klasse 14 (Armbanduhren) und der Klasse 18 (Uhrenarmbänder) für verfallen erklärt wurde;
—
die Beschwerde des Löschungsantragstellers R 1930/2018-2 zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
—
für den Fall, dass sich der weitere Beteiligte als Streithelfer an dem Verfahren beteiligt, ihm seine eigenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Full & Egal Universal Law Academy