7.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 337/21
Klage, eingereicht am 20. August 2019 – The KaiKai Company Jaeger Wichmann/EUIPO (Turn- oder Sportgeräte)
(Rechtssache T-579/19)
(2019/C 337/22)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: The KaiKai Company Jaeger Wichmann GbR (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Hellmann-Cordner)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Sammelanmeldung der Gemeinschaftsgeschmackmuster (Turn- oder Sportgeräte) – Anmeldung Nr. 5807 179 0001-0012
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Juni 2019 in der Sache R 573/2019-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Entscheidung der Beklagten vom 16. Januar 2019 insoweit aufzuheben, als die Priorität für die Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 5807179-0001-0012 nicht anerkannt wurde; die beanspruchte Priorität vom 26. Oktober 2017 anzuerkennen sowie eine korrigierte Bekanntmachung der Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter Angabe der Priorität vorzunehmen;
—
die Beschwerdegebühr ihr zu erstatten;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
—
hilfsweise eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 41 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Full & Egal Universal Law Academy