28.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/24
Klage, eingereicht am 26. August 2019 – Frutas Tono/EUIPO – Agrocazalla (Marién)
(Rechtssache T-587/19)
(2019/C 363/32)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Frutas Tono, SL (Benifairo de la Valldigna, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Cañizares Doménech)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Agrocazalla, SL (Lorca, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin im Verfahren vor dem Gericht.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Marién – Anmeldung Nr. 15 146 021.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Juni 2019 in der Sache R 171/2018-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und daher die Entscheidung über die Kosten, die ihr in den Verfahren vor der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer ihr auferlegt wurden, aufzuheben und durch eine Entscheidung zu ersetzen, mit der die Aussetzung der beim EUIPO anhängigen Beschwerde bis zur Entscheidung des Amts über den Antrag auf Nichtigerklärung der entgegengehaltenen Marke erklärt wird;
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hilfsweise, falls zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Nichtigkeit der entgegengehaltenen Marke bereits vom EUIPO festgestellt worden sein sollte, auch die Entscheidung der Beschwerdekammer wegen nicht ordnungsgemäßer Prüfung der Auswirkungen auf die Vereinbarkeit mit der Eintragung der streitigen Zeichen aufzuheben, da sie das bei ihr anhängige Verfahren von Amts wegen hätte aussetzen müssen;
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hilfsweise, falls den vorstehenden Anträgen nicht stattgegeben wird, festzustellen, dass zwischen den streitigen Marken aus allen bisher angeführten Gründen keine Verwechslungsgefahr besteht;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
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Älteres Recht des Inhabers der angegriffenen Marke an den nationalen spanischen Marken 1 798 380 MARIEN, beantragt am 12. Januar 1994 für die Klasse 39, 1 800 302 MARIEN, beantragt am 25. Januar 1994 für die Klasse 35, und 2 222 325 MARIEN, beantragt am 23. März 1999 für die Klasse 31.
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001.
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