28.10.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/25
Klage, eingereicht am 28. August 2019 – Healios/EUIPO – Helios Kliniken (Healios)
(Rechtssache T-591/19)
(2019/C 363/33)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Healios KK (Tokyo, Japan) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Venohr)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Helios Kliniken GmbH (Berlin, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Healios – Anmeldung Nr. 14 267 041
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Juni 2019 in der Sache R 341/2018-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als der Widerspruch zugelassen und die streitige Anmeldung zurückgewiesen wurde;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Der Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke sei nicht erbracht worden, insbesondere nicht für „Dienstleistungen eines medizinischen und bakteriologischen Labors“.
—
Zwischen den Waren und Dienstleistungen bestehe keine oder nur geringe Ähnlichkeit, insbesondere, was die Dienstleistungen eines medizinischen und bakteriologischen Labors (Klasse 5) angehe.
—
Das bildliche Element und die Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise seien nicht hinreichend beurteilt worden.
Full & Egal Universal Law Academy